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ZPO § 540 Inhalt des Berufungsurteils

ZPO § 540 Inhalt des Berufungsurteils

[ Auszug: (1) Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält das Urteil 1. die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen     Urteil mi ... ]